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BGH, 27.02.1991 - 2 StR 479/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rücktritt der Beihilfe hinter der Täterschaft als weniger schwere Beteiligungsform - Berechnung der Blutalkoholkonzentration anhand der konsumierten Getränke - Zulässigkeit der Annahme von höheren Abbauwerten oder einem höheren Resorptionsdefizit zu Lasten des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80
Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte …
Auszug aus BGH, 27.02.1991 - 2 StR 479/90
Der Angeklagte kann dann wegen der durch diesen Tritt auch noch begangenen Beihilfehandlung nicht gesondert verurteilt werden, vielmehr tritt die Beihilfe hinter der Täterschaft als weniger schwere Beteiligungsform zurück (BGHSt 30, 28, 30 m.w.N.;… Dreher/Tröndle, StGB 45. Aufl. vor § 25 Rdn. 12;… Roxin in LK 10. Aufl. § 27 Rdn. 49). - BGH, 06.02.1987 - 2 StR 630/86
Herabsetzung des Hemmungsvermögens bei Alkoholgewöhnung des Täters
Auszug aus BGH, 27.02.1991 - 2 StR 479/90
Auf dieser Basis hätte sich die Kammer mit den Voraussetzungen des § 21 StGB auseinandersetzen müssen, wobei einer Blutalkoholkonzentration von 2 Promille an aufwärts ein beträchtliches indizielles Gewicht für eine Einschränkung des Hemmungsvermögens auch bei einem alkoholgewöhnten Täter zukommt (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 6). - BGH, 18.12.1986 - 4 StR 668/86
Schuldfähigkeit - Alkohol - Verminderte Steuerungsfähigkeit
Auszug aus BGH, 27.02.1991 - 2 StR 479/90
Er verhält sich in alkoholisiertem Zustand häufig äußerlich geordnet, obwohl sein Hemmungsvermögen möglicherweise schon erheblich beeinträchtigt ist (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4 m.w.N.).